Auszubildende der Pflege lernen die Grundbegriffe in ihrer zukünftigen Tätigkeit auf zwei verschiedene Arten: Die Theorie wird ihnen im schulischen Teil ihrer Ausbildung vermittelt. Praktische Fähigkeiten jedoch werden direkt im Arbeitsalltag erlernt.
Diesen Teil der Ausbildung darf nur eine speziell qualifizierte Pflegefachkraft übernehmen. Diese Personen nennt man "Praxisanleiter:innen" und sind die Ausbilder der Gesundheitsberufe. Sie fungieren als Bindeglied zwischen der Schule und dem Ausbildungsbetrieb bzw. der Pflegeeinrichtung. Sie stehen in engem Kontakt mit den Lehrern und wohnen sogar der Abschlussprüfung der Auszubildenden als Fachprüfer bei.
Oftmals werden Praxisanleiter:innen, auch aufgrund ihrer pädagogischen Kenntnisse, zur Einarbeitung von neuen Mitarbeitern herangezogen.
Um die Qualifikation „Praxisanleiter:in“ zu erhalten, ist eine spezielle Weiterbildung notwendig. Diese beinhaltet die Befähigung der Pflegefachkraft, Auszubildende pädagogisch und didaktisch korrekt in der Pflegepraxis anzuleiten.
Damit die Qualität dieser Anleitung im Laufe der Zeit nicht leidet, sind Praxisanleiter:innen darüber hinaus dazu verpflichtet, jährlich Fortbildungseinheiten zu absolvieren.
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