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Der neue e-Kurs mit Michael Wipp zum Thema "Die neue Personalbemessung in der Pflege": Die Zukunft der Pflegeeinrichtungen

Die Pflegebranche steht vor einschneidenden Veränderungen im Jahr 2023. Seit dem 1. Juli dieses Jahres gelten erstmalig bundesweite Vorgaben zur neuen Personalbemessung in der Pflege, die über § 113c SGB XI definiert werden.

Diese neue Personalbemessung verspricht eine effizientere und bedarfsgerechtere Ausstattung der Pflegeeinrichtungen, um die Qualität der Pflege in Deutschland zu verbessern.

Michael Wipp, der bekannte Fachexperte auf dem Gebiet der Personalbemessung in der Pflege, bietet in unserem e-Kurs eine umfassende Schulung zu diesem bahnbrechenden Thema an. Doch was genau sind die Inhalte dieses e-Kurses und warum sind sie so wichtig?

 

Der Wandel in der Personalbemessung

Die bestehende Personalausstattung ist regional sehr unterschiedlich. Die Personalbemessung liegt – auch mit der neuen Personalbemessung – in der Zuständigkeit der Bundesländer. Mit der neuen Personalbemessung soll jedoch eine einheitliche Struktur der Personalbemessung eingeführt werden. Sie soll einen kompetenzbasierten, einheitlichen Fachkrafteinsatz sicherstellen, und das bundesweit.

Die Neuerungen gelten jedoch ausschließlich für vollstationäre Einrichtungen der Langzeitpflege. Bisherige landesspezifische Regelungen werden schrittweise an das neue System angepasst. Hierbei orientieren sich die Anpassungen an den "Gemeinsamen Empfehlungen nach §113c, Absatz 4 SGB XI". Dieser Schritt in Richtung Einheitlichkeit und Transparenz in der Personalbemessung ist ein Meilenstein für die Pflegebranche.

 

Das Ziel: Bedarfsgerechte Personalbemessung

Die neue Personalbemessung verfolgt das Ziel, die personelle Ausstattung in Einrichtungen bedarfsgerechter zu gestalten. Es ermöglicht der Einrichtung, auf Basis des Stichtags die personelle Ausstattung neu zu verhandeln. Damit soll sichergestellt werden, dass die Pflegebedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner adäquat erfüllt werden können.

Ein zentraler Aspekt der neuen Personalbemessung ist die Perspektive, die Fachkraftquote durch einen Qualifikationsmix zu ersetzen. Dies bedeutet, dass neben Fachkräften auch Hilfspersonal mit mindestens einjähriger landesspezifischer Ausbildung und sogar Hilfspersonal ohne formale Ausbildung in die Personalbemessung einbezogen werden können.

 

Schulungen mit Michael Wipp: Die Zukunft verstehen

Der neue e-Kurs mit Michael Wipp bietet Pflegeeinrichtungen und deren Personal die Möglichkeit, sich frühzeitig auf die bevorstehenden Veränderungen vorzubereiten. Michael Wipp, als renommierter Fachexperte für die Personalbemessun in der Pflege, vermittelt in seinen Schulungen nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch praxisnahe Einblicke in die Umsetzung der neuen Personalbemessung.

Die Schulungen sind nicht nur für Pflegefachkräfte von großer Bedeutung, sondern auch für Entscheidungsträger und Verantwortliche in den Pflegeeinrichtungen. Ein tieferes Verständnis der neuen Bemessung und seiner Auswirkungen auf die Abläufe der Arbeit ermöglicht eine effektive Umsetzung und sichert die Qualität der Pflege.

 

Fazit: Die Zukunft der Pflege gestalten

Die Einführung des neuen Personalbemessungsverfahrens im Jahr 2023 ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Pflege in Deutschland. Der e-Kurs, in dem Michael Wipp als Fachexperte agiert, bietet die Möglichkeit, sich auf diese Veränderungen vorzubereiten und die Zukunft der Pflegeeinrichtungen aktiv mitzugestalten.

Mit den richtigen Kenntnissen und Fähigkeiten, die durch die Inhalte des e-Kurses mit Michael Wipp erworben werden können, stellt die Einrichtung sicher, dass sie den Anforderungen gerecht wird und so eine optimale Versorgungsgrundlage schafft. Michael Wipp ist für diesen e-Kurs als Fachexperte und Referent ein wertvoller Begleiter auf diesem Weg in eine bessere Zukunft der Pflege.

 

 

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