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Expertenstandards in der Pflege

Expertenstandards sind seit vielen Jahren nicht mehr aus der Pflege wegzudenken. Sie sind maßgeblich für die Einhaltung von qualitativen Standards in der Pflege und somit für die Aufrechterhaltung der Qualität der Versorgung. Als wirksame Instrumente der Qualitätsentwicklung tragen sie zur Professionalisierung der Pflege bei.

Wer entwickelt die Expertenstandards in der Pflege?

Die Expertenstandards in der Pflege werden von dem Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege, kurz DNQP, der Hochschule Osnabrück herausgegeben. 

Das DNQP besteht aus Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Aufgabenfelder der Pflege, welche sich mit Fragen der Qualitätsentwicklung in der Pflege befassen. Das übergreifende Ziel des DNQP ist die Förderung der Pflegequalität.

Die Themenfindung der Expertenstandards orientiert sich an der pflege- und gesundheitspolitischen Relevanz sowie an der zu erwartenden Qualitätssteigerung in der pflegerischen Praxis. Die Themen sind vorrangig sektorübergreifend, sie haben also eine Relevanz für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.

 

Welche Relevanz haben die Expertenstandards für die Pflege?

Die Standardkriterien der Expertenstandards werden als abgestimmtes Leistungsniveau mit höchstmöglichem Empfehlungscharakter verstanden und dürfen in der Praxis nicht unterschritten werden.

Konkret bedeutet dies, dass in den Expertenstandards empfohlene Maßnahmen in jeder Pflegeeinrichtung verpflichtend umzusetzen sind. Der Grad der Umsetzung ist der jeweiligen Versorgungssituation anzupassen. 

 

Wie können die Expertenstandards in der Pflege implementiert werden?

Die Implementierung der Expertenstandards erfolgt unter anderem durch gezielte Fortbildungen aller beteiligten Personen, die Nutzung geeigneter Screening-Instrumente, die individuell angepasste Planung und Durchführung von Maßnahmen, Schulung und Beratung sowie die Evaluation und Ergebnisüberprüfung z.B. durch Audits.

 

Wie wird die Implementierung der Expertenstandards überprüft?

Die Prüfung der Umsetzung der Expertenstandards geschieht im Rahmen der Qualitätsprüfungen nach § 114 SGB XI in den jährlich stattfindenden Regelprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) bzw. durch den Prüfdienst der privaten Krankenversicherungen (PKV).

 

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(vgl. Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (Hrsg.) Methodisches Vorgehen zur Entwicklung, Einführung und Aktualisierung von Expertenstandards in der Pflege und zur Entwicklung von Indikatoren zur Pflegequalität auf Basis von Expertenstandards, Version Juni 2019)