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Hinweisgeberschutzgesetz

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz, kurz HinSchG, verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Ziel dieses Gesetzes ist ein besserer Schutz sogenannter Whistleblower, also von Personen, die auf Missstände in Unternehmen aufmerksam machen.

Inhalt:
7 Lerninhalte
Lernerfolgsfragen
Begleitende Dokumente
Zertifizierung mit 1 RbP-Punkt

Weitere Informationen:

Whistleblower müssen die Möglichkeiten erhalten, Hinweise mündlich, schriftlich oder auf Wunsch auch persönlich abzugeben.

Erfahren Sie in diesem e-Kurs, orientiert an moderner Mediendidaktik, verknüpft mit dem Praxiswissen erfahrener Pflegefachkräfte in kurzweiligen Lernvideos

  • wann Unternehmen Meldestellen einrichten müssen
  • wie genau eine Hinweisgebung abläuft
  • und welche Konsequenzen bei Verstößen gegen das HinSchG drohen.

Vorschau der Kursinhalte

Video 0
Pflichtunterweisungen

Einführung

2:32 min.

Alle Kursinhalte

Video 1
Pflichtunterweisungen

Hintergrund und Zielsetzung

2:55 min.
Video 2
Pflichtunterweisungen

Art der Hinweise

2:00 min.
Video 3
Pflichtunterweisungen

Meldestellen

2:04 min.
Video 4
Pflichtunterweisungen

Hinweisgebung

3:04 min.
Video 5
Pflichtunterweisungen

Verstöße gegen das HinSchG

2:06 min.

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