Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz
Personen, die während ihrer Tätigkeit mit Lebensmittel in Berührung kommen, müssen alle zwei Jahre die Pflichtunterweisung nach §43 Infektionsschutzgesetz nachweisen. Sie lernen in diesem e-Kurs, welcher Personenkreis belehrt werden muss und auf welche Hygienemaßnahmen Sie zur Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen unbedingt achten sollten.
Zertifizierung mit 1 RbP-Punkt
Wissensvermittlung nach dem smartAware(R) Lernkonzept, Lernvideos, Lernerfolgsfragen, Wissenstrainings, One Minute Wonder, weiterführende Dokumente und begleitender Podcast.
Weitere Informationen:
Die Prävention lebensmittelbedingter Infektionen hat hohe Priorität. Daher ist es gesetzlich verpflichtend, die Folgebelehrung regelmäßig zu erhalten.
Erfahren Sie in diesem e-Kurs, orientiert an moderner Mediendidaktik, verknüpft mit dem Praxiswissen erfahrener Pflegefachkräfte in kurzweiligen Lernvideos
- welche Symptome lebensmittelbedingter Infektionen zugrunde liegen können
- welcher Personenkreis regelmäßig belehrt werden muss
- und wie Sie sichh und anderer vor lebensmittelbedingten Infektionen schützen können.
Vorschau der Kursinhalte
Wer muss belehrt werden?
Symptome ansteckender Infektionskrankheiten
Alle Kursinhalte
Einführung
Symptpome und Krankheitsbilder
Vermeidung lebensmittelbedingter Infektionen
Hygienische Händedesinfektion
: Dokumente und Downloads
: Podcasts
Offene Fragen?
Nutzen Sie unsere persönliche Beratung!