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Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz

Personen, die während ihrer Tätigkeit mit Lebensmittel in Berührung kommen, müssen alle zwei Jahre die Pflichtunterweisung nach §43 Infektionsschutzgesetz nachweisen. Sie lernen in diesem e-Kurs, welcher Personenkreis belehrt werden muss und auf welche Hygienemaßnahmen Sie zur Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen unbedingt achten sollten.

Zertifizierung mit 1 RbP-Punkt
Wissensvermittlung nach dem smartAware(R) Lernkonzept, Lernvideos, Lernerfolgsfragen, Wissenstrainings, One Minute Wonder, weiterführende Dokumente und begleitender Podcast.

Weitere Informationen:

Die Prävention lebensmittelbedingter Infektionen hat hohe Priorität. Daher ist es gesetzlich verpflichtend, die Folgebelehrung regelmäßig zu erhalten.

Erfahren Sie in diesem e-Kurs, orientiert an moderner Mediendidaktik, verknüpft mit dem Praxiswissen erfahrener Pflegefachkräfte in kurzweiligen Lernvideos

  • welche Symptome lebensmittelbedingter Infektionen zugrunde liegen können
  • welcher Personenkreis regelmäßig belehrt werden muss
  • und wie Sie sichh und anderer vor lebensmittelbedingten Infektionen schützen können.

Vorschau der Kursinhalte

Video 1
Pflichtunterweisungen

Wer muss belehrt werden?

4:11 min.
Wissenstraining
Pflichtunterweisungen

Symptome ansteckender Infektionskrankheiten

0:13 min.

Alle Kursinhalte

Video 0
Pflichtunterweisungen

Einführung

3:15 min.
Video 2
Pflichtunterweisungen

Symptpome und Krankheitsbilder

5:29 min.
Video 3
Pflichtunterweisungen

Vermeidung lebensmittelbedingter Infektionen

4:28 min.
Video 4
Pflichtunterweisungen

Hygienische Händedesinfektion

3:34 min.

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