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Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz

Alle Personen, die im Lebensmittelbereich arbeiten, müssen alle zwei Jahre die Pflichtunterweisung nach §43 Infektionsschutzgesetz nachweisen. Sie lernen in diesem e-Kurs, welcher Personenkreis belehrt werden muss und auf welche Hygienemaßnahmen Sie zur Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen unbedingt achten sollten. Zudem erfahren Sie, bei welchen Krankheitssymptomen ein Tätigkeitsverbot bestehen kann.

Inhalt:
5 Lernvideos
weiterführende und vertiefende Dokumente
One Minute Wonder
Zertifizierung mit 1 RbP-Punkt

Weitere Informationen:

Alle Personen, die mit Lebensmittel arbeiten, müssen alle zwei Jahre die Folgebelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz nachweisen. In diesem e-Kurs haben wir Ihnen die verpflichtenden Inhalte der Folgebelehrung kurzweilig aufgearbeitet.

Erfahren Sie in diesem e-Kurs, orientiert an moderner Mediendidaktik, verknüpft mit dem Praxiswissen erfahrener Hauswirtschaftskräfte in kurzweiligen Lernvideos

  • welche Personengruppen regelmäßig belehrt werden müssen und warum dies für die Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen notwendig ist
  • welche Hygienemaßnahmen im Umgang mit Lebensmittel eingehalten werden müssen
  • und bei welchen Krankheitssymptomen ein Tätigkeitsverbot verhängt werden kann.

Vorschau der Kursinhalte

Video 1
Hauswirtschaft und Küche

Wer muss belehrt werden?

3:31 min.

Alle Kursinhalte

Video 0
Hauswirtschaft und Küche

Einführung

2:38 min.
Video 2
Hauswirtschaft und Küche

Wichtige Symptome und Krankheitsbilder

4:30 min.
Video 3
Hauswirtschaft und Küche

Vermeidung lebensmittelbedingter Infektionen

3:51 min.
Video 4
Hauswirtschaft und Küche

Hygienische Händedesinfektion

3:00 min.

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