Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz
Alle Personen, die im Lebensmittelbereich arbeiten, müssen alle zwei Jahre die Pflichtunterweisung nach §43 Infektionsschutzgesetz nachweisen. Sie lernen in diesem e-Kurs, welcher Personenkreis belehrt werden muss und auf welche Hygienemaßnahmen Sie zur Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen unbedingt achten sollten. Zudem erfahren Sie, bei welchen Krankheitssymptomen ein Tätigkeitsverbot bestehen kann.
Inhalt:
5 Lernvideos
weiterführende und vertiefende Dokumente
One Minute Wonder
Zertifizierung mit 1 RbP-Punkt
Weitere Informationen:
Alle Personen, die mit Lebensmittel arbeiten, müssen alle zwei Jahre die Folgebelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz nachweisen. In diesem e-Kurs haben wir Ihnen die verpflichtenden Inhalte der Folgebelehrung kurzweilig aufgearbeitet.
Erfahren Sie in diesem e-Kurs, orientiert an moderner Mediendidaktik, verknüpft mit dem Praxiswissen erfahrener Hauswirtschaftskräfte in kurzweiligen Lernvideos
- welche Personengruppen regelmäßig belehrt werden müssen und warum dies für die Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen notwendig ist
- welche Hygienemaßnahmen im Umgang mit Lebensmittel eingehalten werden müssen
- und bei welchen Krankheitssymptomen ein Tätigkeitsverbot verhängt werden kann.
Vorschau der Kursinhalte
Wer muss belehrt werden?
Alle Kursinhalte
Einführung
Wichtige Symptome und Krankheitsbilder
Vermeidung lebensmittelbedingter Infektionen
Hygienische Händedesinfektion
: Dokumente und Downloads
: Podcasts
Offene Fragen?
Nutzen Sie unsere persönliche Beratung!